Handwerker selbst beauftragen
Bei Schäden innerhalb Ihrer Wohnung (für die Gewerke Heizung/Sanitär, Elektro, Sonstiges) füllen Sie bitte das folgende Formular aus. Ein Anruf bei der bwb ist nicht erforderlich. Wir setzen Vertrauen in unsere Mieter. Wir bitten Sie daher, nur solche Schäden zu melden, deren Reparatur auch wirklich erforderlich sind. Die beauftragten Handwerker sind vertraglich angewiesen, sowohl im Zweifelsfall als auch bei einem Austausch von z. B. Sanitärgegenständen Rücksprache mit der bwb zu halten.
Bei kleineren Mängeln, wenn z. B. das Fenster nicht richtig schließt, der Rollladengurt gerissen ist usw., wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner.
Hier melden Sie Schäden:
Schäden außerhalb Ihrer Wohnung/sonstige Schäden
In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner.
Wer bezahlt die Rechnung?
Die Rechnung wird auf die bwb ausgestellt und von der Genossenschaft bezahlt.
Hausmeisterinnen und Hausmeister
Betreut eine Hausmeisterin oder ein Hausmeister Ihre Wohnanlage, rufen Sie bitte zunächst dort an, damit der Schaden angesehen und gegebenenfalls selbst repariert werden kann. Nur wenn dies nicht möglich ist (z. B. durch Urlaub), melden Sie den Schaden direkt per Formular.
Hinweis
Bei vielen tausend Rechnungen, die die Genossenschaft jährlich erreichen, ist es natürlich nicht möglich, jede einzelne Reparatur abzunehmen. Wir prüfen aber stichprobenhaft die Qualität der geleisteten Arbeiten, u. a. Schnelligkeit, Auftreten der Handwerker und Sauberkeit. Sollten Probleme irgendwelcher Art auftreten, so wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Ansprechpartner.