Die Vertreterversammlung – unser Parlament
Aus dem Kreis der bwb-Mitglieder gewählt, um ihre Interessen und Belange zu vertreten. Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft. Sie beschließt z. B. Änderungen von Satzung und Wahlordnung, stellt den Jahresabschluss der bwb fest, entscheidet über die Gewinnverwendung und wählt den Aufsichtsrat. Aktuell machen 100 ehrenamtliche Vertreter und Vertreterinnen aus 6 Wahlbezirken von ihrem Mitbestimmungsrecht bei der bwb aktiv Gebrauch.
2025 wird die Vertreterversammlung neu gewählt.
Sie möchten sich gerne aktiv für die Interessen der Mitglieder einsetzen und Teil der Vertreterversammlung werden? Nur wer sich selbst einbringt, kann am Ende auch mitbestimmen!
Wir freuen uns über Ihre Kandidatur!
Für Fragen rund um die Kandidatur schreiben Sie einfach an das bwb-Vorstandssekretariat vorstandssekretariat@bwb-eg.de oder rufen dort an: Telefon 0211 4975-13
Die Vertreterversammlung findet grundsätzlich einmal im Jahr statt. Die Amtszeit dauert 5 Jahre, danach wird die Versammlung von den Mitgliedern in 6 Wahlbezirken neu gewählt. Das Regelwerk der Vertreterversammlung ist in der Satzung und Wahlordnung der bwb festgelegt. Wahlberechtigt sind alle natürlichen, vollgeschäftsfähigen Personen, die zum Zeitpunkt der Wahl Mitglied der bwb sind. Vor der Wahl werden sie durch ein bwb-Mitglied vorgeschlagen oder können sich selbst zur Wahl stellen.