Die Vertreterversammlung – unser Parlament
Aus dem Kreis der bwb-Mitglieder gewählt, um ihre Interessen und Belange zu vertreten. Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ der Genossenschaft. Sie beschließt z. B. Änderungen von Satzung und Wahlordnung, stellt den Jahresabschluss der bwb fest, entscheidet über die Gewinnverwendung und wählt den Aufsichtsrat. Aktuell machen 100 ehrenamtliche Vertreter und Vertreterinnen aus sechs Wahlbezirken von ihrem Mitbestimmungsrecht bei der bwb aktiv Gebrauch.
Die Vertreterversammlung findet grundsätzlich einmal im Jahr statt. Die Amtszeit der Vertreterinnen und Vertreter dauert 5 Jahre, danach werden sie von den Mitgliedern in sechs Wahlbezirken neu gewählt. Das Regelwerk der Vertreterversammlung ist in der Satzung und Wahlordnung der bwb festgelegt. Wahlberechtigt sind alle natürlichen, vollgeschäftsfähigen Personen, die zum Zeitpunkt der Wahl Mitglied der bwb sind. Vor der Wahl werden sie durch ein bwb-Mitglied vorgeschlagen oder können sich selbst zur Wahl stellen.
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