Sicher ist sicher: den Hausrat schützen

Der Name „Hausratversicherung“ beschreibt, was sie schützt: den Hausrat. Das sind alle nicht fest eingebauten Gegen­stände, die sich in Ihren eigenen vier Wänden – also Wohnung oder Haus – befinden. Was Sie bei der Hausrat­versicherung beachten sollten:

 

Was ist zu beachten?

Wer eine Hausratversicherung abgeschlossen hat, erhält im Schadensfall den Wiederbeschaffungspreis gleichwertiger Sachen. Eine Hausratversicherung gilt nur für die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung; dazu zählen auch Räume in Nebengebäuden und Garagen.

Wenn Sie umziehen, müssen Sie das sofort Ihrer Versicherung melden. Während eines Umzugs ist der Hausrat der alten und der neuen Wohnung versichert. Zwei Monate nach Umzugsbeginn endet der Versicherungsschutz in der alten Wohnung.

 

Kurz & knapp

▶ Die Hausratversicherung bietet Schutz gegen die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und Naturgefahren (wie z. B. Sturm und Hagel) sowie weitere Elementarschäden.

▶ Versichert ist der gesamte Hausrat. Im Versicherungsfall wird der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert) ersetzt.

▶ Wichtig ist, dass die Versicherung über eine aus­reichend hohe Summe abgeschlossen ist – andernfalls wird der Schaden nur anteilig ersetzt. Also: von Zeit zu Zeit den Wert Ihres Hausrats prüfen.

▶ Weigert sich eine Versicherung, Ihren Schaden zu bezahlen, kann die Verbraucherzentrale helfen, berechtigte Ansprüche durchzusetzen.