Private Haftpflichtversicherung?
Ein absolutes Muss für alle!

Wer einen Schaden verursacht, haftet für die Folgen seiner Fahrlässigkeit mit allem, was er hat und zukünftig erwirtschaftet. Davor schützt eine Privathaftpflichtpolice. Deshalbhalten Verbraucherschützer diese Versicherung für ein absolutes Muss.

So hilft die private Haftpflichtversicherung

Ihr Versicherer springt ein, wenn Dritte von Ihnen Ersatz für Personen- oder Vermögensschäden beanspruchen. Jedoch deckt sie nur den privaten Bereich ab.

Die Police schützt, wenn
▶ Ihre Versicherung die an Sie gestellten Ansprüche für berechtigt hält. Dann zahlt sie den Schaden:
vorausgesetzt, es liegt kein Ausschluss in den Versicherungsbedingungen vor. Das wäre der Fall, wenn Sie einen Schaden mit Absicht herbeiführen.

▶ Ihre Versicherung die Ansprüche gegen Sie für unberechtigt hält. Dann wehrt sie die Forderungen auf eigene Kosten ab – so wird diese Police für Sie zu einem passiven Rechtsschutz.
 

Wer braucht welchen Tarif?

Jeder sollte sich mit einer privaten Haftpflichtversicherung schützen. Zu unterscheiden sind zwei Tarife:

▶ Im Single-Tarif gilt der Schutz nur für Sie als Versicherungsnehmer.

▶ Im Familien-Tarif gilt der Schutz auch für Ehegatten oder Personen in eheähnlicher Gemeinschaft. Kinder sind mitversichert, solange sie sich noch im ersten ununterbrochenen Ausbildungsgang befinden.
 

Gut zu wissen:

Das kostet die Versicherung
Die Preisspanne ist laut Stiftung Warentest groß – mit ‚gut‘ bewertete Angebote liegen zwischen ca. 50 und
250 Euro im Jahr.

Das sollte sie bieten
Eine ausreichend hohe Versicherungssumme: Experten raten zu mindestens 10 Millionen Euro (besser mehr) für Sach-, Personen- und Vermögensschäden. Prüfen Sie, ob Schäden durch Feuchtigkeit, Ruß, Staub oder Rauch abgesichert sind – auch wenn sie im Laufe der Zeit entstehen (Allmählichkeitsschäden) – und Ihre individuellen Belange wie z. B. Hobbies und Haustiere berücksichtigt sind.

Das ist im Schadensfall zu beachten
Sie müssen den Schaden unverzüglich Ihrer Versicherung melden. Sie dürfen grundsätzlich nicht den Anspruch anerkennen, den Geschädigte gegen Sie erheben. Wer ein Schuldeingeständnis unterschreibt oder Geld zahlt, gefährdet seinen Versicherungsschutz.